AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil jedes Personalüberlassungsvertrages der pmd personalmanagement gmbh. (im Folgenden "pmd" genannt) und gelten als mit dem Beschäftiger vereinbart. Von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende

Vereinbarungen werden nur dann wirksam, wenn pmd sie für den jeweiligen Vertragsabschluss schriftlich anerkennt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen kollidierenden Geschäftsbedingungen des Beschäftigers vor. Sie gelten auch dann, wenn Einsatz des pmd Mitarbeiters mündlich vereinbart wurde, und gelten für die gesamte Dauer des Einsatzes.

Pflichten des Beschäftigers

 

  1. Der Beschäftiger stellt alle Mittel dem überlassenen Dienstnehmer zur Verfügung, welche gemäß der zwischen dem Beschäftiger und pmd vereinbarten Tätigkeit des überlassenen Dienstnehmers erforderlich sind. Insbesondere Materialien, Geräte und Maschinen. Für die richtige Handhabung dieser Mittel sowie Kontrolle der Arbeitsausführung hat der Beschäftiger selbst Sorge zu tragen.
  2. Der Beschäftiger zieht den überlassenen Dienstnehmer nur zu den mit pmd vereinbarten Diensten heran. Für den Fall, dass der überlassene Dienstnehmer Leistungen erbringt, welche einer höherwertigen Qualifikationsstufe entsprechen, gilt diese Qualifikationsstufe als vertraglich vereinbart. Entsprechend erhöht sich das Entgelt, welches im Personalüberlassungsvertrag vereinbart wurde.
  3. Für die Dauer der Überlassung ist der Beschäftiger für die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften verantwortlich. Insbesondere hat sich der Beschäftiger zu vergewissern, dass der überlassene Dienstnehmer mit den allgemeinen und besonderen Sicherheitsvorschriften des Tätigkeitsbereichs des Beschäftigers vertraut ist.
  4. Der Beschäftiger hat darauf Bedacht zu nehmen, dass für den überlassenen Dienstnehmer die gesetzlichen Bestimmungen über die Arbeitszeit eingehalten werden. Allfällige Über- sowie Mehrstunden haben im Vorhinein von pmd genehmigt zu werden. 
  5. Der Beschäftiger garantiert, dass durch den Einsatz überlassener Arbeitskräfte für die Arbeitnehmer in seinem Betrieb keine Beeinträchtigungen der Lohn- und der Arbeitsbedingungen sowie keine Gefährdung der Arbeitsplätze verursacht werden.
  6. Ändert der Beschäftiger während des Einsatzes des überlassenden Dienstnehmers seinen Dienstort, die Arbeitszeit oder die vereinbarte Tätigkeit, so hat er unverzüglich pmd in Kenntnis zu setzten.
  7. Unsere Dienstnehmer sind durch pmd bei der zuständigen Gebietskrankenkasse versichert. Arbeitsunfälle sind pmd unverzüglich zu melden.

 

Pflichten von pmd

  1. pmd hat im Arbeitsvertrag den zu überlassenden Dienstnehmer zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beschäftigers verpflichtet. Darüber hinaus wird der Dienstnehmer in seinem Vertrag mit pmd angehalten, die Anweisungen des Beschäftigers genauestens einzuhalten.
  2. Der Dienstnehmer ist aufgrund seines Arbeitsverhältnisses mit pmd weiters verpflichtet, seine Arbeitsleistungen sorgfältig und gewissenhaft auszuführen.
  3. pmd hat den zu überlassenden Dienstnehmer individuell getestet und einer sorgfältigen Auswahl unterzogen. pmd garantiert, dass der überlassene Dienstnehmer arbeitsfähig und arbeitswillig ist. Über die generelle Eignung der überlassenen Dienstnehmer hinaus kann jedoch von pmd keine Haftung übernommen werden, insbesondere nicht für eine mangelfreie Arbeitsleistung des überlassenen Dienstnehmers.

Rechnungslegung

  1. Der Dienstnehmer legt dem Beschäftiger seinen Tätigkeitsnachweis bzw. Arbeitsrapport über die beim Beschäftiger geleistete Arbeitszeit zur Genehmigung vor. Basierend auf dem Tätigkeitsnachweis, welcher durch den Beschäftiger mit Stempel oder Unterschrift zu versehen ist, wird dem Beschäftiger Rechnung gelegt, entsprechend zu den in der Auftragsbestätigung angeführten Bedingungen. Die Rechnungslegung erfolgt nach Vereinbarung.
  2. Zahlungen der von pmd fakturierten Leistungen sind nach Rechnungserhalt prompt und netto, ohne Abzug, zahlbar.
  3. Zahlungen des Beschäftigers an den überlassenden Dienstnehmer haben keine schuldenbefreiende Wirkung.
  4. pmd ist berechtigt, bei Zahlungsverzug vom jeweils aushaftenden Betrag die banküblichen Verzugszinsen pro Monat sowie anfallende Mahnspesen zu begehren. Zahlungsverzug des Beschäftigers berechtigt pmd zur sofortigen Auflösung des Überlassungsvertrages und zum sofortigen Abzug der bereitgestellten Dienstnehmer.

Haftungsbeschränkungen

  1. Innerhalb der ersten acht Stunden hat der Beschäftiger eine eventuelle Nichteignung des überlassenen Dienstnehmers bei pmd zu reklamieren. Bei gerechtfertigter Reklamation werden die ersten 8 Stunden des überlassenen Dienstnehmers nicht verrechnet. Sollte in der Folge eine Nichteignung des Dienstnehmers auftreten, hat dies der Beschäftiger pmd ohne Verzug mitzuteilen. pmd wird, sofern möglich, dem Beschäftiger einen anderen Dienstnehmer zur Verfügung stellen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
  2. Für Schäden an überlassenem Material, welche durch den überlassenen Dienstnehmer verursacht wurden, sowie für Folgeschäden, übernimmt pmd keine Haftung.
  3. Setzt der Beschäftige den überlassenen Dienstnehmer in Zusammenhang mit Geld, Wertpapieren oder empfindlichen Waren ein, so übernimmt pmd keinerlei Haftung für die daraus resultierenden Schäden.
  4. Es ist dem Beschäftiger strengstens untersagt, die Dienstnehmer im Ausland, insbesondere in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein zu beschäftigen, bzw. zu entsenden. Der Beschäftiger haftet zur Gänze aller Strafen und Sanktionen die dabei entstehen.

Schlussbestimmungen

  1. pmd hat das Recht, jederzeit einen überlassenen Dienstnehmer durch einen anderen Dienstnehmer zu ersetzen, welcher laut den Bestimmungen des Personalüberlassungsvertrages die gleichen Qualifikationen für die vorgesehene Arbeitsleistung erbringen kann.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von Erfordernis der Schriftform.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame zu ersetzen, die den Zweck der Unwirksamen weitestgehend nahe kommt.
  4. pmd ist berechtigt, im Falle einer gesetzlichen bzw. einer kollektivvertraglichen Erhöhung der Entlohnung des DN die vereinbarten Tarife im Verhältnis dieser Erhöhung anzupassen. Der nimmt dies ausdrücklich zur Kenntnis.
  5. Sollte ein Kunde einen von uns vorgeschlagenen Kandidaten vor Ablauf von zwölf Monaten nach der Vorstellung der Bewerbungsunterlagen einstellen, wird dies als erfolgreiche Vermittlung angesehen. Unser Unternehmen ist somit berechtigt, das Erfolgshonorar lt. Tarifliste nachzufordern. 
  6. Für Streitigkeiten aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen wird als Gerichtsstand ausdrücklich das sachlich zuständige Gericht, in 6850 Dornbirn gewählt.

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